Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes
Das Mindestlohngesetz (MiLoG) trat Anfang 2015 in Kraft. Viele Arbeitgeber unterschätzen dessen Relevanz, da sie annehmen, sie zahlten ohnehin über dem Mindestlohn.
Das Gesetz erfasst jedoch alle Formen von Arbeitsverhältnissen – befristete wie unbefristete, ebenso wie Teilzeitbeschäftigte und Vollzeitbeschäftigte.
Darüber hinaus sind folgende Beschäftigungsformen betroffen:
- Geringfügige Beschäftigung (Minijobs)
- Kurzfristige Arbeitsaufträge
- Saisonarbeit
- Unabhängig von Steuerstatus, Rentner- oder Studentenstatus
Kontrollmechanismen und Überwachung
Mit dem Mindestlohngesetz wurde auch eine umfangreiche Auftragshaftung eingeführt. Das bedeutet: Unternehmen haften nicht nur für die eigene Einhaltung des Mindestlohns, sondern auch für ihre Subunternehmer.
Die Kontrolle obliegt dem Zoll, der bei Verstößen empfindliche Bußgelder verhängen kann. Umso wichtiger ist es, die Arbeitszeiten lückenlos zu dokumentieren.
Dokumentationspflichten
Arbeitgeber müssen Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit dokumentieren und für zwei Jahre nachweisen. Diese Pflicht gilt für alle Beschäftigten bis zu einem monatlichen Einkommen von 2.958 Euro.
Wichtig für Arbeitgeber
Die Dokumentationspflicht besteht unabhängig von der Betriebsgröße. Auch kleine Unternehmen mit wenigen Mitarbeitern müssen die Arbeitszeiten vollständig erfassen und archivieren.
Digitale Zeiterfassung als Lösung
Die Anforderungen des Mindestlohngesetzes lassen sich mit einer digitalen Zeiterfassungslösung einfach und rechtssicher umsetzen. Stampfactory erfasst automatisch Beginn, Ende und Dauer jeder Arbeitszeit – manipulationssicher und DSGVO-konform.
Mit unseren RFID/NFC-Terminals oder der mobilen App haben Ihre Mitarbeiter jederzeit die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu dokumentieren – ob im Betrieb, im Homeoffice oder unterwegs.